Blog

Was sagt das Gesetz über die elektronische Zigarette in der Schweiz ?

Was sagt das Gesetz über die elektronische Zigarette in der Schweiz ?

Bis zum Inkrafttreten des Tabakproduktgesetzes (TabPG) unterliegt die E-Zigarette dem Lebensmittelgesetz. Das neue Gesetz könnte Mitte 2023 oder Anfang 2024 in Kraft treten, wenn es nicht bekämpft wird.

Das Gesetz über elektronische Zigaretten in der Schweizkann sich somit in den nächsten Jahren weiterentwickeln.

Wie ist der rechtliche Status der elektronischen Zigarette in der Schweiz ?

E-Zigaretten unterliegen dem Lebensmittelgesetz (LMG) und behalten bislang den rechtlichen Status “Gebrauchsgegenstand”. Dies ändert sich potenziell nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Tabakprodukte.

Der Rechtsstatus der E-Zigarette vor dem TabPG

Elektronische Zigaretten werden daher nicht mit Tabakprodukten gleichgesetzt. Somit unterliegt die E-Zigarette nicht den Rechtsvorschriften für Tabakprodukte. Sein Verkauf auf dem Territorium ist dementsprechend frei. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2018 erlaubt übrigens den freien Verkauf von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten, sofern die Geräte bereits in einem anderen EWR- oder EU-Mitgliedsland verkauft wurden.

Der Rechtsstatus der E-Zigarette nach dem TabPG

Nach dem Inkrafttreten des Tabakerzeugnisgesetzes würden elektronische Zigaretten einem Tabakprodukt gleichgestellt. Sein rechtlicher Status wird sich dann von “Gebrauchsgegenstand” zu “Tabakprodukt” ändern. In diesem Fall wird der Verkauf von E-Zigs nicht mehr so frei sein.

Der rechtliche Status der elektronischen Zigarette in der Schweiz

Was sagt das Gesetz über die Verwendung von E-Zigaretten an öffentlichen Orten ?

Elektronische Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, fallen nicht unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Somit unterliegt ihre Verwendung vor dem neuen Gesetz LPTab keiner besonderen Einschränkung.

Das Gesetz über das Dampfen an öffentlichen Orten vor dem TabPG

E-Zigs können an öffentlichen Orten und Arbeitsplätzen in Kantonen verwendet werden, in denen es kein Gesetz gibt, das die Verwendung von E-Zigs einschränkt. Beispielsweise gilt das Waadtländer Gesetz über das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen (LIFLP) nicht für elektronische Zigaretten. Auch in der Schweiz gibt es kein Gesetz, das das Vaporisieren an offenen öffentlichen Orten verbietet.

Das Gesetz über das Dampfen in öffentlichen Räumen nach dem TabPG

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes LPTab ist die elektronische Zigarette in geschlossenen öffentlichen Räumen künftig verboten. Sie wird also denselben Verboten unterliegen wie die herkömmliche Zigarette. Das Vaporisieren wird jedoch in bestimmten Bereichen von Geschäften, die auf den Verkauf von Vaporisationsgeräten spezialisiert sind, oder in einem Raucherraum erlaubt sein.

Das Gesetz über das Dampfen in öffentlichen Räumen nach dem TabPG

Was sagt das Gesetz über den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige ?

In der Schweiz gibt es kein Bundesgesetz, das besondere gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz in Bezug auf den Verkauf von elektronischen Zigaretten an Minderjährige festlegt. Dies sollte sich mit dem Gesetz LPTab ändern.

Das Gesetz über den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige vor dem TabPG

Grundsätzlich verbietet die Gesetzgebung des Kantons Waadt den Verkauf von elektronischen Zigaretten an Minderjährige nicht (LEAE). Kein Gesetz auf Bundesebene hat das gesetzliche Mindestalter für den Verkauf von elektronischen Zigaretten konkret festgelegt.

Die Association Romande des Professionnels de la Vape (ARPV) hat jedoch beschlossen, Minderjährigen ab 2019 den Zugang zu Vaping-Shops zu verbieten. Auch Werbung für Minderjährige wird von der ARPV verboten, um Jugendliche zu schützen.

Gesetz über den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige nach dem TabPG

Mit dem neuen Gesetz LPTab wird der Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige verboten. In demselben Gesetz wird übrigens das gesetzliche Mindestalter für den Verkauf von E-Zigs auf 18 Jahre festgelegt. So wird das Inkrafttreten des Gesetzes über Tabakprodukte die bereits von der Association Romande des Professionnels de la Vape getroffenen Vorkehrungen verstärken.

Daher ist vor oder nach dem Tabakproduktgesetz der Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige verboten.

Was sagt das Gesetz über Nikotin in elektronischen Zigaretten ?

Das neue Tabakerzeugnisgesetz legt die maximale Nikotinkonzentration in 10-ml-Fläschchen auf 20 mg/ml fest. Nikotinflaschen müssen Warnhinweise und Sicherheitsvorschriften aufweisen, die auf das Suchtpotenzial des Produkts hinweisen und darauf, dass es keine nachhaltigen Studien gibt. Die Vorschriften werden jedoch für elektronische Zigaretten anders sein als für herkömmliche Zigaretten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Inkrafttreten des neuen Tabakproduktgesetzes (TabPG) zahlreiche Änderungen in Bezug auf die Verwendung, den Verkauf und die Werbung für elektronische Zigaretten mit sich bringen wird. Dieses Gesetz könnte auch die Besteuerung von E-Zigaretten und Dampferzeugnissen ändern.

Dampfen in der Schweiz im Jahr...

Die Schweiz bereitet sich darauf vor, ab Sommer 2024 neue Regelungen für das Dampfen einzuführen. Diese Maßnahmen sol...

Steam Train: eine Ihrer Liebli...

In einer Welt, in der gesündere Lösungen bevorzugt werden, greifen immer mehr Raucher zu elektronischen Zigaretten. D...

Abgelaufene E-Liquids: eine ve...

Dampfer haben sich zu einer beliebten Alternative zu herkömmlichen Zigaretten entwickelt und sind zu einem festen Bes...

Chat öffnen
Brauchen Sie Hilfe?
Hallo, wie können wir Ihnen helfen?